Rechte

Ihre Rechte bei der Videoüberwachung

Als technischer Dienstleister betreiben wir im Auftrag verschiedener Veranstalter mobile Videoüberwachungssysteme. Die Videoüberwachung dient ausschließlich der Sicherheit von Besuchern und Mitarbeitern, dem Schutz vor Straftaten und Vandalismus sowie der Aufrechterhaltung eines geordneten Veranstaltungsablaufs.

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erforderlichen Informationen zur Verfügung. Sie erfahren hier, wer für die Verarbeitung verantwortlich ist, welche Zwecke verfolgt werden, wie lange Daten gespeichert werden und welche Rechte Ihnen als betroffene Person zustehen.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung:
Der Veranstalter der Veranstaltung
(Die Kontaktdaten des Veranstalters erhalten Sie auf Anfrage über Hansa Systems)


Durchführung der Videoüberwachung im Auftrag des Veranstalters:
Hansa Systems GmbH
Seehauser Landstraße 140
28197 Bremen
0421 / 438 12 – 0
datenschutz@hansasystems.de


Rechtsgrundlage der Verarbeitung:
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse des Veranstalters).


Berechtigte Interessen:
• Gewährleistung der Sicherheit von Besuchern und Mitarbeitern
• Schutz vor Straftaten und Vandalismus
• Durchsetzung des Hausrechts und Sicherstellung eines geordneten Veranstaltungsablaufs


Speicherdauer:
Die Aufzeichnungen werden grundsätzlich nach 7 Tagen gelöscht, sofern eine längere Speicherung nicht zur Beweissicherung oder zur Durchsetzung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist.


Ihre Rechte:
Sie haben nach Maßgabe der DSGVO das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.